|
Auch im Bereich des Strafrechts gibt es sehr unterschiedliche
Tätigkeits-bereiche für meine Kanzlei.
Zum einen vertrete ich Sie in allen Strafsachen incl.
der Fälle der Pflichtver-
teidigung; denn zum einen muss gewährleistet werden,
dass nur der Schuldige einer Verurteilung zugeführt
wird und zum anderen hat auch derTäter selber einen
Anspruch darauf, nur eine angemessene Strafe für
seine Straftat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
zu erhalten. Daraus ergibt sich eine um-fassende strafrechtliche
Betreuung, welche selbstverständlich die Durchführung
von Berufungs- und Revisionsverhandlungen umfasst.
Ebenfalls gehört zu diesem Tätigkeitsbereich
der Bereich des Strafvollzuges, wobei hier dann ein
wesentlicher Teil meiner Tätigkeit im Bereich
des Betreibens von vorzeitigen Haftentlassungen, Vollzugslockerungen
und Gnadengesuche anzusiedeln ist.
Neben dem Bereich der Untersuchungshaft, wo der Tätigkeitsschwerpunkt
bei der Überprüfung der Frage anzusiedeln
ist, ob diese aufgrund des vorliegenden Haftbefehles
noch gerechtfertigt ist, stehe ich selbstverständlich
auch dem Geschädigten zur Verfügung, um diesem
als Nebenkläger zu seinem Recht zu verhelfen.
Auch die Tätigkeit als Zeugenbeistand wird von
diesem Tätigkeitsfeld umfasst.
|